Rechtsbereich
WHISTLEBLOWING
Die Calzaturificio Casadei S.p.a. verpflichtet sich im Rahmen ihrer Tätigkeiten, nach ethischen Grundsätzen der Unternehmensführung zu arbeiten, die höchsten Standards entsprechen. Daher verlangt das Unternehmen unbedingt ethische und berufliche Integrität, korrektes Verhalten und die volle Einhaltung der Gesetze und Vorschriften sowie der Grundsätze der Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit, Loyalität, Transparenz, Fairness und des Prinzips von Treu und Glauben bei der Ausübung aller Tätigkeiten.
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 24 vom 10. März 2023 zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und mit Bestimmungen zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen einzelstaatliche Rechtsvorschriften melden“, wurden die Verfahren für Meldungen und der Hinweisgeberschutz geregelt.
In diesem Zusammenhang hat die Calzaturificio Casadei S.p.a. ein System zur Meldung von Missständen eingeführt, das folgende Ziele verfolgt:
Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtswidrigen Verhaltens;
Schutz des Unternehmens und der Aktionäre vor wirtschaftlichen und rufschädigenden Folgen;
Verbreitung einer Kultur, die auf ethischen Grundsätzen und Prinzipien der guten Unternehmensführung beruht (darunter Ethik, Legalität, Ehrlichkeit, Transparenz);
Diese Richtlinie richtet sich an:
Mitarbeiter der Calzaturificio Casadei S.p.a. und Stellenbewerber;
Externe Mitarbeiter;
Partnerunternehmen;
Lieferanten;
jede Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Calzaturificio Casadei S.p.a. in Kontakt steht;
Personen mit Verwaltungs-, Leitungs-, Kontroll-, Aufsichts- oder Vertretungsfunktionen, auch wenn diese Funktionen lediglich faktisch im Unternehmen ausgeübt werden.
Unter "Whistleblowing" (im Folgenden auch "Meldung" genannt) ist jede Meldung zu verstehen, die sich auf mögliche Verstöße, rechtswidrige oder anormale Verhaltensweisen oder Unterlassungen bezieht, die nicht mit den nationalen Vorschriften oder den Vorschriften der Europäischen Union im Einklang stehen, dem öffentlichen Interesse oder der Integrität der GESELLSCHAFT, Calzaturificio Casadei S.p.a., schaden und geltende Regeln und Verfahren verletzen.
Calzaturificio Casadei S.p.a. hat diese externe digitale Plattform zur Verfügung gestellt, die von einem befugten Dritten im Sinne der DSGVO verwaltet wird. Die Plattform garantiert die Wirksamkeit und Vertraulichkeit des gesamten Meldevorgangs. Die Plattform ist über folgenden Link zugänglich:
https://casadei.onwhistleblowing.com
Die Plattform gewährleistet den Schutz des Hinweisgebers, der gemeldeten Person und aller anderen an der Meldung beteiligten Personen (z. B. „Vermittler“, Familienmitglieder, Kollegen usw.) gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, einschließlich der EU-Bestimmungen.
Sobald die Registrierung durch Ausfüllen des Formulars mit allen Informationen erfolgt ist, vergibt die Plattform innerhalb von 7 Tagen einen Zahlencode, mit dem der Fortschritt der Bearbeitung der Meldung überprüft werden kann. Neunzig Tage sind die maximale Frist für Rückmeldungen.
Empfänger der Meldungen ist die Whistleblowing-Stelle, die der Personalverwaltung unterstellt ist.
Anonyme Meldungen
Meldungen, die keinen Hinweis auf die Identität des Hinweisgebers enthalten, gelten als anonym.
Anonyme Meldungen werden in jedem Fall erfasst, jedoch nur bearbeitet, wenn sie hinreichend begründet sind.
Die für den Schutz von Hinweisgebern vorgesehenen Schutzmaßnahmen werden auch für den Fall anerkannt, dass ein zunächst anonymer Hinweisgeber, der gemeldet hat, dass er aufgrund seiner Meldung Vergeltungsmaßnahmen erlitten hat, später seine Identität preisgibt.
Auch anonyme Meldungen und die dazugehörigen Unterlagen werden registriert und für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Eingangsdatum aufbewahrt, damit sie wiedergefunden werden können, falls der Hinweisgeber die Antikorruptionsbehörde (ANAC) darüber informiert, dass er aufgrund seiner Meldung Vergeltungsmaßnahmen erlitten hat.
Bei unbegründeten, böswillig oder grob fahrlässig erstatteten Meldungen behält sich die Calzaturificio Casadei S.p.a. das Recht vor, zur Verteidigung ihrer Interessen und zum Schutz der Geschädigten zu handeln.
WAS IST EIN HINWEISGEBER (WHISTLEBLOWER)?
Es ist eine Person, die Verstöße gegen nationale oder EU-Vorschriften meldet, die dem öffentlichen Interesse oder der Integrität der Calzaturificio Casadei S.p.a. schaden und von denen sie im Rahmen ihrer Arbeit Kenntnis erhalten hat. Im Einzelnen kann es sich handeln um:
Angestellte der Calzaturificio Casadei S.p.a., einschließlich Gelegenheitsarbeitern;
Selbstständige, einschließlich der Selbstständigen, die gemäß Artikel 2222 des italienischen Zivilgesetzbuches (Werkvertrag) einer besonderen Regelung unterliegen (einschließlich Freiberuflern und Beratern, die ihre Tätigkeit für Calzaturificio Casadei S.p.a. erbringen);
Inhaber eines Mitarbeiterverhältnisses gemäß Artikel 409 der italienischen Zivilprozessordnung, die ihre Arbeitstätigkeit im Calzaturificio Casadei S.p.a. ausüben, wobei darunter zu verstehen sind:
private Beschäftigungsverhältnisse, auch wenn sie nicht mit dem Betrieb eines Unternehmens zusammenhängen;
Agenturbeziehungen, Handelsvertretung;
andere Mitarbeiterverhältnisse, die zu einer kontinuierlichen und koordinierten Beschäftigung führen, die vorwiegend persönlicher, wenngleich nicht abhängiger Natur ist;
Bezahlte und unbezahlte Freiwillige und Praktikanten, die im Calzaturificio Casadei S.p.a. arbeiten;
Arbeitnehmer und Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit Waren liefern, Dienstleistungen erbringen oder Arbeiten zugunsten der Calzaturificio Casadei S.p.a. ausführen;
Aktionäre der GESELLSCHAFT Calzaturificio Casadei S.p.a;
Mitglieder des Verwaltungsrats und/oder der Geschäftsführung oder der Vertretung der Calzaturificio Casadei S.p.a., einschließlich der nicht geschäftsführenden Mitglieder (z. B. Verwaltungsratsmitglieder mit oder ohne Vollmachten), auch wenn diese Funktionen nur faktisch ausgeübt werden.
Was kann gemeldet werden?
Bei den Verstößen, die gemäß der Whistleblowing-Verordnung gemeldet werden können, handelt es sich um Verstöße, von denen der Hinweisgeber in seinem Arbeitskontext Kenntnis erlangt hat und die dem öffentlichen Interesse oder der Integrität der Calzaturificio Casadei S.p.a. schaden und in den Anwendungsbereich von Rechtsakten der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten in den folgenden Bereichen fallen:
öffentliches Auftragswesen;
Finanzdienstleistungen, -produkte und -märkte sowie die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
Produktsicherheit und Produktkonformität;
Transportsicherheit;
Umweltschutz;
Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz;
Strahlenschutz und nukleare Sicherheit;
Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie Gesundheit und Wohlergehen von Tieren;
Öffentliche Gesundheit;
Verbraucherschutz;
Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten (zu verstehen als Verstoß gegen das Datenschutzgesetz) und Sicherheit von Netzen und Informationssystemen (Datenschutzgesetz, DSGVO und gesetzesvertretendes Dekret 101/2018);
Handlungen oder Unterlassungen, die den finanziellen Interessen der Union schaden;
Handlungen oder Unterlassungen in Bezug auf den Binnenmarkt, einschließlich Verstößen gegen die EU-Wettbewerbs- und Beihilfevorschriften, sowie Verstöße gegen den Binnenmarkt im Zusammenhang mit Handlungen, die gegen die Körperschaftssteuervorschriften verstoßen, oder Mechanismen, die darauf abzielen, einen Steuervorteil zu erlangen, der das Ziel oder den Zweck des geltenden Körperschaftssteuerrechts vereitelt.
Was NICHT gemeldet werden kann
Gemäß dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 24 von 2023 können Beschwerden, Forderungen oder Anträge im Zusammenhang mit einem persönlichen Interesse der meldenden Person oder der Person, die eine Beschwerde bei der Justizbehörde einreicht, und die sich ausschließlich auf ihre individuellen Arbeitsverhältnisse beziehen, nicht Gegenstand einer Meldung sein. Ausgeschlossen sind beispielsweise Meldungen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und vorgerichtliche Phasen, Diskriminierung zwischen Kollegen, zwischenmenschliche Konflikte zwischen der meldenden Person und einem anderen Arbeitnehmer oder mit Vorgesetzten, Meldungen bezüglich der Datenverarbeitung im Rahmen des individuellen Arbeitsverhältnisses, wenn keine Verletzung des öffentlichen Interesses oder der Integrität der privaten Einrichtung vorliegt (ANAC-Leitlinien S. 29).